VG Berlin zur Änderung einer Verwaltungspraxis: Kein tie­ri­scher Weih­nachts­zirkus 2019?

21.08.2019

Wird es den traditionellen Wildtierzirkus in Berlin auch 2019 noch geben? Jedenfalls wird er nicht wie die letzten 25 vor dem Olympiastadion stattfinden können. Das VG Berlin hat ein Verbot des Landes aus Gründen des Tierschutzes bestätigt.

Der traditionelle Berliner "Weihnachtszirkus" kann im Jahr 2019 nicht mehr vor dem Olympiastadion stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Dienstag bekanntgab (Beschl. v. 12.08.2019, Az. VG 1 L 233.19).

Der Inhaber eines Zirkusunternehmens veranstaltet mittlerweile seit 25 Jahren in der Weihnachtszeit einen Zirkus mit Wildtieren auf einem zum Olympiapark Berlin gehörenden Parkplatz – ohne, dass die zuständigen Behörden bisher Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Anforderungen festgestellt haben. Die Fläche steht dabei im Eigentum des Landes Berlin, welches diese an eine private GmbH verpachtet hat. Allerdings bedarf jede andere als eine Parkplatznutzung noch der Zustimmung des Landes.

Genau diese verweigerte das Land im Oktober 2018 erstmalig. Dabei berief es sich auf die im Koalitionsvertrag enthaltene Absicht, den Tierschutz zu stärken. Eine artgerechte Tierhaltung könne bei einer Wildtierhaltung im Zirkus aufgrund der typischerweise damit verbundenen Verhältnisse, wie etwa engen Käfigen und den häufigen Transporten, grundsätzlich nicht gewährleistet werden, so die Begründung. Damals entschied das VG Berlin allerdings, dass das Land an seine langfristige Verwaltungspraxis gebunden sei und erlaubte den Zirkus.

Berlin hat seine behördliche Praxis beendet

Anfang 2019 änderte das Land Berlin deswegen den Pachtvertrag mit der GmbH. Nach der neuen Fassung darf die Fläche nur noch als Parkplatz genutzt werden. Genau hierauf berief sich dann die Senatsverwaltung auch, als sie dem Zirkusbetreiber die Zustimmung für das Jahr 2019 verweigerte.

Den Eilantrag dagegen lehnte das VG Berlin dieses Mal allerdings ab.  Das Zirkusunternehmen könne sich nun nämlich nicht mehr auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und ständige Vergabepraxis berufen, weil das Land Berlin seine bisherige behördliche Praxis zwischenzeitlich beendet habe. Der Nutzungszweck sei nun dahingehend beschränkt, dass die Fläche ab diesem Jahr nur noch als Parkplatz genutzt werden könne, so die Berliner Richter.

Wegen des weiten Gestaltungsspielraums konnte die Kammer bei Änderung der Widmung auch keinen Rechtsverstoß feststellen. Bei dem Weihnachtszirkus handele es sich schließlich auch nicht um eine Veranstaltung von nationaler und internationaler Bedeutung, für die ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zur Änderung einer Verwaltungspraxis: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37175 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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