Die Gemeinde Neunkirchen durfte einem deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen den Reisepass entziehen, um ihn so an der Ausreise nach Syrien und der Teilnahme am "Dschihad" auf Seiten radikaler Islamisten zu hindern. Dies entschied das VG Arnsbach in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil.
In seiner Entscheidung stellt das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg auf die Einbindung des Deutschen mit marokkanischen Wurzeln in ein salafistisches Netzwerk ab. Die Verbindung zu den radikalen Islamisten sei unter anderem durch ein im Internet veröffentlichtes Video, in dem der Mann zur Ausreise nach Syrien aufrufe, belegt.
Außerdem werde gegen den Mann staatsanwaltschaftlich ermittelt. Ihm werde vorgeworfen, Mitglied einer Bande zu sein, die sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen habe, um mit der jeweiligen Tatbeute den "Dschihad" zu unterstützen. Für seine Ausreiseabsicht spreche zudem, dass er nachweislich bereits einmal in das türkisch-syrische Grenzgebiet gereist sei und sich vermutlich über mehrere Wochen hinweg in Syrien aufgehalten habe (Urt. v. 23.01.2015, Az. 12 K 2036/13).
Die Gemeinde Neunkirchen hatte dem späteren Kläger im Frühjahr 2013 den Reisepass entzogen, nachdem sie von den Verfassungsschutzbehörden über eine mögliche Ausreise des Mannes nach Syrien informiert worden war.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VG Arnsberg zu Passentzug: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14535 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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