Das VG Arnsberg hat einen Eilantrag der extremistischen Partei "Die Rechte" gegen die Sparkasse Hamm abgewiesen. Die Bank hatte dem örtlichen Kreisverband die Eröffnung eines Girokontos verweigert. Dagegen hatte der Landesverband geklagt.
Der Landesverband habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Entscheidung in der Hauptsache nicht abgewartet werden könne und damit die begehrte einstweilige Anordnung zur Vermeidung wesentlicher Nachteile notwendig sei, begründete das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg seinen Beschluss. So habe der Landesverband nicht dargelegt, dass sich der Kreisverband bei anderen Geldinstituten erfolglos um eine Kontoeröffnung bemüht habe. Zudem könne der Verband einstweilen andere Konten der Vereinigung oder von Mitgliedern nutzen (Beschl. v. 05.04.2013, Az. 12 L 139/13 - noch nicht rechtskräftig).
Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf die erheblichen personellen Verflechtungen der Partei mit verbotenen Neonazi-Kameradschaften. Es äußerte zudem Zweifel daran, ob es sich bei der Vereinigung um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handele und insofern eine Berufung auf das darin verankerte Gleichbehandlungsgebot überhaupt möglich sei.
Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte im vergangenen Monat nach intensiver rechtlicher Prüfung allerdings mitgeteilt, dass für die "Die Rechte" derzeit das Parteienprivileg gelte.
Der Streit zwischen "Die Rechte" und der Sparkasse Hamm ist nicht der erste dieser Art: Die rechtsextreme Partei "Pro Deutschland" erwirkte im März vergangenen Jahres ein Urteil des VG Berlin, wonach die Landesbank Berlin ihr ein Girokonto einrichten musste.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VG Arnsberg gibt Sparkasse Recht: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8481 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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