VG Düsseldorf setzt Zwangsfeld fest: 10.000 Euro vom Land NRW zum Land NRW

15.02.2023

Das Land NRW muss 10.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil es der Verpflichtung zum Erlass eines Bescheides nicht nachgekommen ist. Hintergrund des Streits ist die Herausgabe von Informationen zum Lärm am Düsseldorfer Flughafen.

Das Land NRW muss ein Zwangsgeld zahlen, weil es im Rechtsstreit mit Fluglärmgegnern um Informationen zum Betrieb des Flughafens Düsseldorf seiner Verpflichtung zum Erlass eines neuen Bescheides nicht nachgekommen ist (Beschl. v. 13.02.2023, Az. 29 M 106/22). Die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat die Höhe auf 10.000 Euro festgesetzt.

Dieser Entscheidung liegt ein schon lange schwelender Konflikt zugrunde: Eine Bürgerinitiative aus Kaarst – eine kleine Stadt bei Düsseldorf, gelegen in der Flugschneise des stark frequentierten Flughafens – wollte Zugang zu Informationen über die Tätigkeit des sogenannten "Slot Performance Monitoring Committee" (SPMC) am Flughafen Düsseldorf. Dieses kontrolliert die Nachtflugbestimmungen und soll Verletzungen durch Airlines feststellen und ahnden.

Nach Verweigerung des Zugangs klagte der Verein erfolgreich, die Berufung durch das Verkehrsministerium NRW ans Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster blieb erfolglos. Damit war das Ministerium verpflichtet, nach den Vorgaben des – längst rechtkräftigen Urteils des VG - neu zu bescheiden. Das tat es aber erst nach der Androhung eines Zwangsgeldes und zwar nur teilweise und unzureichend.

Informationen werden zurückgehalten

Das Ministerium verweigert die Herausgabe bestimmter Informationen zu Einzelheiten von Flugverspätungen und hat es unter Berufung auf Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Flughafen Düsseldorf GmbH – Inhaber des Flughafens - verweigert. Die GmbH gehört zur Hälfte der Stadt Düsseldorf, 50 Prozent Investoren.

Bei der Verweigerung habe das Ministerium jedoch - so die Kammer - nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens Schaden nehmen könnte. Erst recht ist nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbewerbsrelevant sein können. Dies sei angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG eingelegt werden.

Immer wieder Fälle von Zwangsgeldmaßnahmen

Dies ist ein weiterer Fall, in dem eine staatliche Institution ein Gerichtsurteil nicht befolgt. Jüngst hat das VG Köln wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Die landeseigene Klima-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern verweigert Auskünfte zu Nord Stream 2 und bezahlte ein Zwangsgeld.

Das VG Stuttgart verhängte gegen das Land Baden-Württemberg* ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro mangels Ausweisung flächendeckender Diesel-Fahrverbote, das VG München verurteilte den Freistaat Bayern zu Zwangsgeld wegen eines fehlenden Luftreinhalteplans, wegen beharrlichen Weigerungen gegen die Umsetzung von Urteilen durch die Stadt Wetzlar schaltete sich sogar das BVerfG ein.

Oft passiert trotz der Zwangsgelder nichts. Denn bei der Zahlung zahlt das Land an sich selbst, das Geld wandert bloß von einer Kasse in die andere.

tap/LTO-Redaktion

 

* Hier hieß es zuvor unkorrekt "Rheinland-Pfalz", geändert am 17.2.23, 9:55

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf setzt Zwangsfeld fest: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51068 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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