VG Würzburg im Eilverfahren: Antrag gegen "Layla"-Verbot geschei­tert

18.07.2022

Ein "Künstler" scheiterte vor dem VG Würzburg mit dem Vorhaben, das "Layla"-Verbot aufzuheben. Er habe schon nicht geltend machen können, tatsächlich von dem Verbot betroffen zu sein.

Der umstrittene Song "Layla" durfte nicht auf dem Würzburger Stadtfest gespielt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg im Eilverfahren noch vor dem Ende des Stadtfestes am letzten Wochenende (Beschl. v. 15.07.2022, Az. W 2 E 22.1181).

Ein vom VG als "Künstler" bezeichneter Mann wehrte sich vergeblich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Würzburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das durch die Stadt ausgesprochene Verbot, das Lied "Layla" zu singen. Die Stadt Würzburg hatte sich aufgrund des sexistischen Inhalts dazu entschieden, das Lied auf dem am Wochenende stattgefundenen Kiliani-Volksfest als Veranstalterin zu verbieten, LTO berichtete ausführlich über die Rechtslage. Im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Festzeltbetreiber wurde das Abspielen und Singen des Ballermann-Hits untersagt.

Das VG Würzburg lehnte den Antrag wegen des fehlenden Anordnungsanspruches aber noch vor dem Wochenende ab. Die Stadt habe durch ihre Äußerungen lediglich gegenüber dem Betreiber des Festzeltes bewirkt, dass im Festzelt auf dem Kiliani-Volksfest das Lied "Layla" nicht mehr von den dort gewerblich auftretenden Musikbands gespielt werden könne, so das VG Würzburg. Dies entfalte daher aber auch nur Rechtswirkungen für das Festzelt auf dem Kiliani-Volksfest und betreffe auch lediglich den Zeitraum dieses Festes.

Der Mann habe, so das VG Würzburg, nicht glaubhaft machen können, dass er als "Künstler" in diesen Zeitraum für einen Auftritt im Festzelt gebucht worden sei. Auf Nachfrage des Gerichts bei dem Mann, ob, wann und für welche Auftritte er in Würzburg gebucht sei, machte dieser keine Angaben. Er sei daher nicht von der Maßnahme betroffen und könne keine subjektive Rechtsverletzung geltend machen. Daher könne er sich nach Ansicht des VG Würzburg  auf eine Verletzung seiner künstlerischen Freiheit nicht berufen.

ku/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Würzburg im Eilverfahren: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49088 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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