Thüringer VerfGH zu Partreirechten im Landtag: Wenn aus einer Frak­tion eine Gruppe wird

06.07.2022

Nach dem Austritt einer Abgeordneten musste die FDP-Fraktion im Landtag als parlamentarische Gruppe weitermachen. Deswegen gibt es für sie nun deutlich weniger Rechte und Geld. Die Liberalen klagten - und scheiterten nun in fast allen Punkten.

Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag ist mit ihrer Forderung nach mehr Geld vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) gescheitert (Urt. v. 06.07.2022, Az. VerfGH 39/21). Nun müssen die Liberalen mit deutlich weniger staatlichen Fördermitteln auskommen als zu der Zeit, als sie noch den Fraktionsstatus hatten. Lediglich bei der Beantragung von Aktuellen Stunden im Parlament gaben die Weimarer Richter der FDP-Beschwerde in Teilen recht. Das Urteil ist auch deswegen relevant, weil sich mit den "Bürger[n] für Thüringen" kommende Woche erneut eine parlamentarische Gruppe vom Landtag anerkennen lassen will.

Hintergrund der Klage ist, dass die FDP im September 2021 ihren Fraktionsstatus verloren hatte, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner aus der Fraktion ausgetreten war. Damit blieben nur noch vier Abgeordnete übrig - zur Bildung einer Fraktion sind in Thüringen fünf nötig. Daraufhin entschied der Landtag, die FDP sei eine Gruppe. Eine solche wird mit weniger Geld und Rechten bedacht als eine Fraktion. Die FDP wollte sich dagegen wehren und zog vor Gericht.

Die Beschwerden der FDP zu ihrer verringerten finanziellen Ausstattung und einem gewünschten Dienstwagen für Gruppensprecher Thomas Kemmerich wies das Gericht nun zurück. Die Reduzierung des Grundbetrags für die Gruppe um 50 Prozent sowie des Personalkostenzuschusses um ein Drittel sei nicht rechtsverletzend. Die Richter machten vor allem deutlich, dass Fraktionen mit einer größeren Zahl von Abgeordneten bedeutender seien als parlamentarische Gruppen. Auch könne davon ausgegangen werden, dass die Aufgaben von Parlamentarischen Gruppen im Vergleich zu den Aufgaben von Fraktionen  in der parlamentarischen Arbeit geringer sind.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Thüringer VerfGH zu Partreirechten im Landtag: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48954 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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