Ab dem 1. August 2015 führt der VerfGH Rheinland-Pfalz bundesweit als erstes Verfassungsgericht den elektronischen Rechtsverkehr ein.
Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs können ab August nun Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke rechtswirksam auf elektronischem Wege beim Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz eingereicht werden. "Nach der langjährigen positiven Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ist dieser Schritt nur konsequent", sagte der Präsident des VerfGH, Dr. Lars Brocker, am Donnerstag in Koblenz.
Brocker erinnerte daran, dass der elektronische Rechtsverkehr zum OVG bereits am 5. Februar 2004 eröffnet worden sei. Da die Geschäfte des VerfGH ohnehin beim OVG geführt würden, biete es sich an, die gesammelten Erfahrungen und vorhandenen Ressourcen für einen noch schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz zu nutzen. Brocker wies darauf hin, dass eine gewöhnliche E-Mail für die Einreichung von Schriftsätzen aber nicht ausreiche: Notwendig sei eine qualifizierte elektronische Signatur.
Dabei betonte Brocker vor allem mit Blick auf die Verfassungsbeschwerden, dass der elektronische Rechtsverkehr eine zusätzliche Option, nicht aber verpflichtend für den Rechtssuchenden sei. Wie bisher könnten Klagen und Anträge selbstverständlich auch weiterhin auf dem Postweg oder per Telefax eingereicht werden. Er rechne damit, dass vor allem Rechtsanwälte von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen würden.
Der elektronische Rechtsverkehr betrifft ab dem 1. Januar 2016 auch alle Rechtsanwälte in Deutschland: Diese sollen dann ein eigenes Anwaltspostfach haben. Über die Finanzierung der neuen Technologie entschied erst kürzlich der Anwaltsgerichtshof (AGH) für das Land Nordrhein-Westfalen in Hamm in einem Urteil.
age/LTO-Redaktion
VerfGH Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16440 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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