Noch immer werden Ferkel in Deutschland ohne Betäubung kastriert, erst 2020 soll damit Schuss sein. Die Tierrechtsorganisation Peta zieht nun vor das BVerfG. Das Besondere: Beschwerdeführer sind die Ferkel selbst.
Mit einer ungewöhnlichen Verfassungsbeschwerde protestiert die Tierrechtsorganisation Peta gegen die betäubungslose Kastration von Ferkeln. Beschwerdeführer sind alle betroffenen männlichen Schweine. "Die Ferkel möchten selbst, dass sie nicht länger betäubungslos kastriert werden", sagte Peta-Anwalt Christian Arleth am Dienstag in Karlsruhe. Dort reichten die Aktivisten die Beschwerdeschrift am Vormittag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein.
In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Das soll verhindern, dass das Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt. Das Verbot der Praxis ist bereits beschlossen. Die Frist wurde allerdings bis Ende 2020 verlängert. Geschulte Landwirte sollen ihre Ferkel bald selbst mit dem Gas Isofluran betäuben dürfen. Auch dagegen wendet sich Peta.
Laut Mitteilung der Tierrechtler richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Laut Peta wird dadurch das Staatsziel Tierschutz verletzt. Peta fungiert nach eigenen Angaben aber lediglich als Prozessvertreter der Ferkel. "Die männlichen Ferkel treten selbst als Rechtspersonen auf und sind damit formal und inhaltlich Beschwerdeführer", so die Tierrechtler in einer Mitteilung. Peta will erreichen, dass auch Tiere - wie hier die Schweine - als Träger eigener Rechte anerkannt werden.
Grundsätzlich kann "jedermann" Verfassungsbeschwerde erheben. Gemeint sind damit aber eigentlich nur natürliche und juristische Personen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Zu den Erfolgsaussichten äußerte er sich nicht.
Für die Tierrechtsorganisation ist es nicht die erste Klage dieser Art. Vor einem Gericht in den USA hatte Peta etwa versucht, einem Affen die Rechte an seinem Selfie zu erstreiten.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Tierrechtler initiieren Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38779 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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