Eineinhalb Jahre hatte sie geschwiegen. Am Montag nun hat Verena Becker im
Buback-Mordprozess erstmals öffentlich ihre Unschuld beteuert. Über die
entscheidende Frage schweigt sich die 59-Jährige aber weiter aus.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat jede Beteiligung am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 bestritten. "Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen", sagte Becker am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Sie sei auch nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Zur Zeit des Attentats habe sie sich "im Nahen Osten" aufgehalten. Von dort sei sie erst am Tag nach dem Attentat nach Europa zurückgekehrt.
In dem seit anderthalb Jahren laufenden Prozess äußerte sich Becker damit erstmals zum Tatvorwurf. Zu Beginn ihrer gut 20 Minuten langen Erklärung wandte sich Becker an den Sohn des Opfers, den Nebenkläger Michael Buback. "In allen Beiträgen und Artikeln, die ich von Ihnen gelesen habe, wollen sie wissen, wer Ihren Vater getötet hat. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, denn ich war nicht dabei."
Die 59-Jährige ist angeklagt, am Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei dessen Organisation gespielt haben.
Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Opfers, hält Becker für die Todesschützin. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben.
dpa/age/LTO-Redaktion
Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6194 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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