Alles nur Einzelfälle, die kein Vereinsverbot rechtfertigen? Gegen die von Innenminister Seehofer verhängte Verbotsverfügung, will sich die Rockergruppe Bandidos jetzt gerichtlich zur Wehr setzen. Geplant ist eine Klage zum BVerwG.
Gegen das Verbot der Rockergruppe "Bandidos" in NRW und einiger ihrer Ortsgruppen in weiteren Bundesländern will Bandidos-Anwalt Reinhard Peters aus Bochum gerichtlich vorgehen. Im Auftrag der am Montag durch das Bundesinnenministerium (BMI) verbotenen Rockergruppierung "Bandidos MC Federation West Central" bereite er eine entsprechende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vor, sagte Peters der Deutschen Presse-Agentur. "Aus unserer Sicht ist das Vereinsverbot klar rechtswidrig", so der Anwalt. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe hatten zuvor berichtet. Der Jurist hat bereits mehrfach Rocker der "Bandidos" vertreten - in Strafprozessen sowie im Rechtsstreit um das Kuttenverbot.
Gegenüber LTO sagte Peters, dass die Gründe für ein Verbot "bei weitem" nicht ausreichen würden. Er betonte, dass es sich bei vielen Vowürfen nur um Einzelfälle handeln würde: "Teilweise wurde bei den Durchsuchungen nur ein Gramm Koks gefunden. Das wird dann aber so verkauft, als hätten sie riesige Mengen gefunden." Als zweiten Grund für die Klage sieht Peters, dass sie sich der Verein bereits im Septmeber letzten Jahres aufgelöst habe.
Das BMI sieht in der Gruppierung "Federation West Central" eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit. Die Tätigkeit des Vereins und seiner 38 Chapter laufe den Strafgesetzen zuwider. Schwere Körperverletzung sowie versuchte und vollendete Tötungsdelikte gingen auf das Konto der Gruppierung. Der Schwerpunkt der "Bandidos MC Federation West Central" lag in Nordrhein-Westfalen. Auch in Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz fallen einzelne Bandidos-Chapter unter das Verbot.
In Folge des Verbots wird das Vereinsvermögen der Rockergruppe beschlagnahmt und eingezogen. Nach Schätzungen des BKA sind von dem Verbot ungefähr 650 Rocker in Deutschland betroffen.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Verbot der "Bandidos MC Federation West Central": . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45467 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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