Die gute Nachricht: Es wird fünf Stände mit Dessous auf dem Limburger Ostermarkt am 3. April geben. Die schlechte Nachricht: eine sechste Verkäuferin von "Miederwaren und hochwertigen Dessous" schaut in die Röhre. Ihr wurde kein Stand zugewiesen, sie konnte sich auch vor dem VG Wiesbaden nicht einklagen.
Die Stadt Limburg habe bei der Auswahl der Marktstände keine Rechtsfehler gemacht, befand das Verwaltungsgericht (VG). Zwar habe sie um mehr Teilnehmer geworben, die "österliche Produkte und Waren" verkaufen. Gleichzeitig sei der Platz wegen Bauarbeiten in der Limburger Innenstadt in diesem Jahr kleiner als sonst. Die Stadt habe von 150 Bewerbungen nur die Hälfte erfüllen können. Die Bewerberin sei also nicht diskriminiert worden (Beschl. v. 29.03.2012, Az. 5 L 348/12.WI).
"Dass die anderen Unterwäsche-Anbieter ein unattraktiveres Angebot vorhalten würden, könne nach den vorgelegten Unterlagen nicht angenommen werden", so die Richter. Die Miederwaren-Verkäuferin, die seit 20 Jahren an Märkten teilnimmt, kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VG Wiesbaden zum Verkauf von Miederwaren: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5910 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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