Die AfD beantragt nun auch vor dem VG Gelsenkirchen den Zugang zur Stadthalle in Essen. Die Partei möchte dort Ende Juni ihren Bundesparteitag durchführen. Sie hat bereits Anträge beim LG Essen eingereicht und Strafanzeigen erstattet.
Die AfD wehrt sich in einem weiteren Verfahren gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen. Beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) in Gelsenkirchen seien zwei entsprechende Eilanträge eingegangen, bestätigte Wolfgang Thewes, Richter am VG und Gerichtssprecher. Die Partei beantrage konkret den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Essen. Diese sei gerichtet auf Einwirkung der Stadt als Mehrheitsgesellschafter auf die Messe Essen GmbH, den Zugang zur Grugahalle zu verschaffen – und zwar zu den Bedingungen, die im Mietvertrag vom 20. Januar 2023 vereinbart worden waren.
Über die beiden Anträge werde "zügig" entschieden, so das VG. Zunächst müsse aber die Stadt Essen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Die Anträge seien mit jeweils 113 und 91 Seiten relativ umfangreich, sagte der Gerichtssprecher. Ein Antrag stammt von der Partei, einer von der AfD-Ratsfraktion in Essen.
Die städtische Messegesellschaft hatte vergangene Woche den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zum 2023 geschlossenen Mietvertrag abgegeben hatte. Laut der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro.
AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, "bei 1.800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können", sagte er.
Strafanzeigen gegen Messechef und Oberbürgermeister
Die AfD hat bereits beim Landgericht (LG) Essen den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ähnlicher Stoßrichtung beantragt, LTO berichtete hier zu den Hintergründen dieses Verfahrens (Az. 9 O 146/24). Dazu wird die zuständige Kammer am kommenden Montag, den 17. Juni, mündlich verhandeln.
Außerdem hat die AfD Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Essen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef erstattet. Diese beziehen sich auf die Beschlussverlage des Oberbürgermeisters und den anschließenden Ratsbeschluss der Stadt. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, versuchte Nötigung sowie Anstiftung zur versuchten Nötigung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO bestätigte. "Ob diese Strafanzeigen den Anfangsverdacht strafbaren Handelns mit der Folge der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen, ist Gegenstand der durch die zuständige Sonderabteilung im Hause vorzunehmenden Prüfung", so die Staatsanwaltschaft.
Als verfassungsrechtlicher Klassiker zu Streits um Zugang zu öffentlichen Gebäuden gilt ein ähnlich gelagertes Verfahren der NPD gegen die Stadt Wetzlar, wobei sich letztere sogar dem Bundesverfassungsgericht widersetzte.
mit Material von dpa
AfD zieht auch vors Verwaltungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54745 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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