Entwurf zur Schließung der Strafbarkeitslücke: Union will Strafen für gefälschte Imp­f­aus­weise

04.11.2021

Einen gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzuzeigen, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten, ist nach aktueller Rechtslage wohl nicht strafbar. Das möchte die Unionsfraktion ändern und hat einen Gesetzentwurf vorbereitet.

Die Unionsfraktion dringt auf empfindliche Strafen für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen. Da die bisherige Rechtslage das aber nicht hergibt, bringen CDU und CSU voraussichtlich in der kommenden Woche einen Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen" im Bundestag ein. Damit würde eine Lücke im Gesetz geschlossen, um die sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bisher zu wenig gekümmert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der dpa.

Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht im Juni gebeten, möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage mit. Ein Sprecher des Hauses hatte Ende Oktober erklärt, "wenn diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass Anpassungen strafrechtsnotwendig sind, dann wird das Justizministerium auch zügig entsprechende Vorschläge vorlegen". Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober wurde das Thema erneut aufgerufen. Die Länderchefs betonten, notwendig sei eine Rechtslage, "mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können".

Täuschung in der Apotheke und bei Arbeitgebenden soll strafbar sein

Der Entwurf der Union sieht vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, sondern auch das Vorlegen einer Fälschung in der Apotheke oder bei Arbeitgebenden. Außerdem sollen falsche Impfnachweise, die "bedrohliche übertragbare Krankheiten betreffen", in den Kreis der Fälle aufgenommen werden, die als "besonders schwere Urkundenfälschung" klassifiziert werden.

Wer sich als Mediziner ausgibt und ein Zeugnis über seinen eigenen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, soll nach dem Vorschlag der Union mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Fälschung - sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. "Wer Impfpässe fälscht oder Fälschungen gebraucht, gefährdet die Gesundheit von Menschen und erschüttert das Vertrauen und die Akzeptanz in Corona-Schutzmaßnahmen. Das muss hart bestraft werden", sagte Luczak.

Strafbarkeitslücke soll geschlossen werden

Das Landgericht Osnabrück hatte mit Beschluss vom 26. Oktober festgestellt, das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats sei nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es sei von einer "Strafbarkeitslücke" auszugehen.

Im Fall einer Münchner Betrügerbande kamen unlängst eine Apothekenmitarbeiterin und ein Komplize in Untersuchungshaft, in diesem Fall ging es um "Unzutreffende Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung" und Fälschung technischer Aufzeichnungen. Zuvor waren falsche Impfzertifikate aufgetaucht, für die Ungeimpfte jeweils 350 Euro bezahlt haben sollen.

Laut einer Umfrage des ARD-Magazins "Report Mainz" haben deutsche Polizeibehörden im Zusammenhang mit gefälschten Impfnachweisen bisher fast 2.000 Fälle bearbeitet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entwurf zur Schließung der Strafbarkeitslücke: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46553 (abgerufen am: 16.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen