VG Göttingen zum Jurastudium: Uni-Hausverbot gegen juristische Repetitorien bestätigt

02.10.2012

Die Georg-August-Universität Göttingen hatte gegen zwei private juristische Repetitorien Werbe- und Hausverbote verhängt. Mit zwei am Dienstag bekannt gewordenen Urteilen hat die 4. Kammer des VG diese für rechtmäßig erachtet.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) werde durch die Werbung der privaten Repetitorien der Eindruck erweckt werde, das Lehrangebot der Universität reiche für einen erfolgreichen Studienabschluss nicht aus. Dies sei eine Störung der Zweckbestimmung der Uni. Erst recht gelte dies, wenn und soweit offizielle Mitteilungen durch Werbeplakate überklebt würden.

Der Öffentlichkeit und damit auch den klagenden Repetitorien stünden die Räume der Universität nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung als Lern- und Lehrstätte zur Verfügung. Dies sei mit einem rein kommerziellen Leistungsangebot, wie sie es erbrächten, nicht vereinbar. Sowohl das Werbe- als auch das Verbot, universitäre Räume zu Werbezwecken zu betreten, seien schließlich auch verhältnismäßig (Urt. v. 20.09.2012, Az. 4 A 258 und 259/09).

Die Universität hatte zwei privaten juristischen Repetitorien untersagt, in ihren Räumen Werbemaßnahmen für die kommerziellen Repetitorien durchzuführen und erteilte beiden Anbietern Hausverbote, soweit die Räume zu Werbezwecken betreten würden. Sie begründete dies damit, dass ihr aus Vorlesungen, Klausurenkursen, Seminaren, Übungen und Universitäts-Repetitorien sowie Wiederholungs- und Vertiefungskursen bestehendes Lehrangebot jedem Studenten ermögliche, bei entsprechender Eignung ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand zu einem Studienabschluss zu gelangen. Werbung für kommerzielle Repetitorien in den Räumen der Universität erwecke bei den Studenten den Eindruck, die Universität sei selbst nicht davon überzeugt, dass ihr Angebot ausreiche. Soweit sogar offizielle Mitteilungen von der Werbung überklebt worden seien, werde zudem der Betriebsblauf gestört.

Dieser Argumentation ist das VG im Wesentlichen gefolgt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Göttingen zum Jurastudium: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7232 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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