Unerlaubte Telefonwerbung: Verbraucherschutzzentralen sehen keine Verbesserung

tko/LTO-Redaktion

14.07.2010

Nach einer ersten Zwischenbilanz knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung fordern die Verbraucherzentralen und der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle schärfere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. Am Mittwoch sprachen sie sich in Stuttgart für die Einführung der sogenannten "Bestätigungslösung" aus.

Nach Ansicht von Köberle zeichnet sich keine substantielle Verbesserung der Situation für den Verbraucher ab. Noch immer würden die Verbraucher mit dubiosen Werbeangeboten behelligt, die häufig zu nicht gewollten Verträgen führten.

Im Interesse der Verbraucher müsse das Gesetz zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nachgebessert werden. Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz nicht die angestrebte abschreckende Wirkung. Der Kern des Problems, nämlich unerwünschte Folgeverträge zu verhindern, werde nicht angegangen.

Das baden-württembergische Verbraucherministerium, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern daher zur Unterbindung illegaler Werbeanrufe die Bestätigungslösung. Danach sind Vertragsabschlüsse aufgrund eines unzulässigen Telefonanrufs nicht wirksam, sofern nicht der Verbraucher seine Willenserklärung in Textform bestätigt.

http://www.vzbv.de/go/presse/1346/index.html?ref_presseinfo=true

 

 

Zitiervorschlag

Unerlaubte Telefonwerbung: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/972 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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