TKG-Novelle: Bundesrat segnet Schutz vor teuren Telefonwarteschleifen ab

13.02.2012

Der Bundesrat hat den verbesserten Schutz vor teuren Telefon-Warteschleifen gebilligt. Am Freitag in Berlin stimmte er einstimmig dem zuvor gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zu. Nach der Novelle des TKG dürfen bei Servicenummern nach einer einjährigen Übergangsfrist keine überteuerten Warteschleifen mehr geschaltet werden.

Unter Vorwahlen wie 0180 oder 0900 wurden dafür bislang teilweise drei Euro und mehr fällig. Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag dem Kompromissvorschlag zugestimmt.

Erlaubt bleiben Warteschleifen bei Gratis-Nummern und bei Hotlines mit einer normalen Ortsvorwahl sowie bei Anrufen, für die ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten selber trägt. Der sächsische Vertreter im Bundesrat, Staatsminister Karl Johannes Beermann (CDU), sagte, damit zahlten Anrufer bei kostenpflichtigen Hotlines erst dann, wenn ihr Anliegen tatsächlich bearbeitet werde.

Mit dem Gesetz soll auch der Ausbau schneller Internetverbindungen auf dem Land vorangetrieben werden. Hier hatte es Änderungswünsche der Bundesländer gegeben. Deshalb war das Gesetz im Vermittlungsausschuss gelandet. Die Regelungen zu den Warteschleifen waren hingegen unstrittig.

dpa/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

TKG-Novelle: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5543 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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