Nach dem FG Hamburg hat auch das FG München erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung zu Jahresbeginn eingeführten Brennelementesteuer geäußert. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gericht bereits am vergangenen Mittwoch, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte.
Das Gericht hatte einem Eilantrag eines Atomkraftwerkbetreibers stattgegeben, der sich gegen die Zahlung der Steuer gewehrt hatte (Az. 14 V 2155/11). Laut "Spiegel" geht es in dem Verfahren um einen Energie Konzern, der einen Steuerbescheid für den Austausch von Brennelementen im
bayerischen Gundremmingen in Höhe von rund 74 Millionen Euro nicht
akzeptieren wollte.
Bereits Mitte September hatte das Finanzgericht (FG) Hamburg einem vorläufigen Rechtsschutzantrag stattgegeben, mit dem die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt wurde (Az. 4 V 133/11). Beide Gerichte bezweifeln, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchsteuer handele. Zudem sei zweifelhaft, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden darf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache haben die Gerichte die Beschwerde an den Bundesfinanzhof nach eigenen Angaben zugelassen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Umstrittene Brennelementesteuer: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4508 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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