Tierschutz ist wichtig, also bekam die Tierschutz-Hundeverordnung eine neue Bestimmung. Der Nebeneffekt: Niedersachsens Polizei darf viele Hunde möglicherweise bald nicht mehr einsetzen. Das Land hat jetzt ein klares Ziel.
Polizeihunden droht der Zwangsurlaub: Die Polizei in Niedersachsen muss künftig möglicherweise auf eine Reihe von Diensthunden verzichten. Hintergrund sei eine neue Bestimmung der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres bundesweit in Kraft getreten ist, sagte Mareike Fieker, Sprecherin des Innenministeriums in Hannover. Demnach sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Stachelhalsbändern ausgebildet, die ihnen auch "in besonderen Einsatzsituationen" wie bei Fußballspielen angelegt werden, um sie jederzeit kontrollieren zu können.
Das Problem betreffe "sämtliche Polizeien der Länder und des Bundes", betonte Fieker. Zuvor war bekannt geworden, dass die Berliner Polizei ihre Schutzhunde trotz veränderter Verordnung wieder einsetzen darf. Die Verschärfungen beträfen nur Ausbildung, Erziehung und Training, nicht den Einsatz, sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger. Daher werden "die 49 ausgebildeten Schutzhunde in Berlin umgehend wieder eingesetzt". Berlin will eine von Niedersachsen vorgeschlagene Ausnahmeregelung für die Polizei, die im Bundesrat beraten werden soll, unterstützen.
Stachelhalsband - Tierquälerei oder normale Erziehungsmaßnahme?
Fieker erklärte, auch in Niedersachsen seien die Tiere derzeit "weitestgehend weiter im Einsatz, auch ohne Stachelhalsband und nur mit ihrem normalen Halsband". Die Schutzhunde der Polizei müssten aber regelmäßig Prüfungen ablegen - dabei werde teils das Stachelhalsband verwendet. Sei dies nicht möglich, verlieren die Schutzhunde den Angaben zufolge "ihre Verwendungszulassung". In einem Zeitraum von einem bis zwei Jahren könne es dazu kommen, dass der betreffende Hund nicht mehr aktiv sein dürfe.
"Die Gesetzesänderung zum Verbot von Stachelhalsbändern hat zur Folge, dass ein Großteil der Schutzhunde in Niedersachsen mittelfristig grundsätzlich nicht mehr einsetzbar sein wird", erklärte Fieker. Die genaue Zahl sei unklar. Die Polizeibehörden prüften, inwieweit sich der Verzicht auf Stachelhalsbänder auswirke. Erste Ergebnisse soll es im ersten Quartal 2022 geben.
Landesweit seien 223 Hunde bei der Polizei im Einsatz – zur Gefahrenabwehr, zur Kriminalitätsbekämpfung und als Spürhunde. Ihre herausragenden Fähigkeiten seien weder durch Personal noch durch Technik zu ersetzen. "Ein Wegfall von Spezialhunden ist daher nicht zu kompensieren", sagte Fieker. Auch könne "bis auf weiteres keine erfolgreiche Ausbildung für neue Diensthunde erfolgen". Das Stachelhalsband sei ein handelsübliches Korrekturhalsband, das Hunden unerwünschtes Verhalten abgewöhnen solle. Es führe "beim konformen Einsatz nicht automatisch zu Schmerzen, Schäden oder Leiden".
Alternativen zum Stachelhalsband werden geprüft
Fieker betonte, Diensthunde in Niedersachsen erhielten überwiegend eine duale Hundeausbildung: Zunächst werde jeder Diensthund als sogenannter Schutzhund ausgebildet. Danach erfolge die Ausbildung etwa zum Fährten-, Rauschgift-, Sprengstoff- oder Leichenspürhund. Einige Hunde, darunter Spürhunde, die Menschen aufspüren können, würden ausschließlich zum Spezialhund ausgebildet.
Für die Polizeidirektion Hannover seien 30 Diensthunde im Einsatz, sagte Sprecherin Natalia Shapovalova. Davon seien zehn in der Ausbildung, acht Diensthunde seien von der neuen Verordnung betroffen. Diese kämen nicht mehr in allen Situationen zum Einsatz. Bis auf zwei der betroffenen Hunde seien die Tiere auch Rauschgift- und Sprengstoffspürhunde - und könnten in dieser Funktion weiter ohne Einschränkungen eingesetzt werden.
Geht es auch ohne Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Methoden? Dies werde geprüft, betonte Fieker. Sollte ein neues Konzept für die Ausbildung gefunden werden, seien drei bis fünf Jahre nötig, um die Hunde zu "rekonditionieren". Schon wegen der Dauer sei eine zumindest temporäre Ausnahmeregelung "zwingend erforderlich". Könnten die Hunde aber nicht mehr eingesetzt werden, müssten sie weiter versorgt werden - sofern sich keine Käufer finden.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Neue Tierschutzverordnung: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47158 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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