Abgeordnete dürfen laut Thüringer Verfassung wegen Äußerungen im Parlament nur unter strengen Bedingungen gerichtlich belangt werden. Diese waren bei einer Aussage des AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Brandner nicht erfüllt, so das Thüringer OLG.
Der AfD-Politiker darf nach der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts wieder behaupten, die Linke-Parlamentarierin Katharina König sei an Ausschreitungen von Linksextremisten beteiligt gewesen. Das Gericht hob damit eine Verfügung des Landgerichts Erfurt auf, wonach Brandner seine Äußerungen nicht wiederholen durfte, wie ein Sprecher am Donnerstag in Jena mitteilte. Die Richter verwiesen zur Begründung auf ein Privileg der Abgeordneten im Thüringer Landtag. Demnach dürfen sie wegen Äußerungen im Parlament nicht gerichtlich verfolgt werden.
Allerdings gelte dieses Privileg nicht, wenn es sich um eine "verleumderische Beleidigung" handele, erklärte der Sprecher. Die Äußerung Brandners erfülle diesen Tatbestand jedoch nicht. Es sei somit allein Aufgabe des Landtagspräsidenten, entsprechende Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Anlass für den Streit war eine verbale Auseinandersetzung zwischen Brandner und König in einer Plenardebatte im Dezember. Damals hatte Brandner König für Ausschreitungen von Linksautonomen in der Vergangenheit mitverantwortlich gemacht und auch gesagt, König selbst habe Polizeiautos und Barrikaden angezündet.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Auseinandersetzung im Thüringer Landtag: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19616 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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