Der Freistaat Thüringen muss an Studenten keine Verwaltungskostenbeiträge zurückerstatten. Das OVG in Weimar wies am Mittwoch die Klagen dreier Studenten ab, die auf Rückzahlung der inzwischen schon wieder abgeschafften Beiträge pochten.
Die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages von 50 Euro je Semester habe in der gesetzgeberischen Kompetenz des Landes gelegen, so die Begründung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG). Auch die Höhe sei nicht unangemessen gewesen. Der Verwaltungskostenbeitrag war 2010 von der schwarz-roten Landesregierung wieder abgeschafft worden.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Thüringer OVG zu Semesterbeiträgen: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6167 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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