Der Thüringer Landtag hat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent beschlossen. Sie tritt voraussichtlich am 7. April 2011, am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt, in Kraft.
Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an das Vorliegen eines rechtswirksamen Verpflichtungsgeschäfts an, in der Regel den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Wird dieser Kaufvertrag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer geschlossen, und bedarf er zur Wirksamkeit keiner Genehmigung, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei Vertragsschluss nach der Gesetzesverkündung beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent bezogen auf die Kaufsumme.
2010 betrug das Grunderwerbsteueraufkommen in Thüringen 56,4 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2009 gab es eine Steigerung des Aufkommens um knapp 11 Prozent. Mit der durch den Landtag beschlossenen Erhöhung wird mit einem Steuermehraufkommen von rund 22 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.
tko/LTO-Redaktion
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Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2946 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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