In der Telekom-Spitzelaffäre sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den früheren Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel.
Laut Oberstaatsanwalt Fred Apostel gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht. Das Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel sei daher nach zweijähriger Dauer eingestellt worden.
Gegen Zumwinkel und Ricke hatte ein Anfangsverdacht bestanden, das illegale Ausspähen von Daten angeordnet oder zumindest von ihm gewusst zu haben.
Sowohl die Gewerkschaft verdi als auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierten die Einstellung des Verfahrens.
Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), die als Anwälte 54 Betroffene vertreten, kündigten Rechtsbeschwerde an und erklärten: "Nach allen uns bekannten Fakten hätte gegen Zumwinkel und Ricke
Anklage erhoben werden müssen." Es sei rechtsstaatlich auch bedenklich, dass die Anwälte der Opfer keine Möglichkeit zur Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft gehabt hätten.
Die Telekom selbst hatte den Datenmissbrauch im Frühjahr 2008 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
An den Schadensersatzforderungen gegen Ricke und Zumwinkel hält die Telekom fest. Sie fordert jeweils eine Millionen Euro.
Telekom-Spitzelaffäre: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/730 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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