Gegen eines der umstrittenen Urteile des BSG von April dieses Jahres hat der betroffene Jurist Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach stellt das Urteil, wonach Syndici rentenversicherungspflichtig sind, einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Die BSG-Richter hätten zu Unrecht nur auf die Angestelltentätigkeit abgestellt.
Im April 2014 sprachen die Richter des Bundessozialgericht (BSG) drei Urteile, die nicht nur bei Unternehmensjuristen für Aufsehen gesorgt hatten. Demnach sei die Tätigkeit eines Syndikus nicht mit der eines Rechtsanwalts gleichzusetzen. Als abhängig Beschäftigte unterlägen sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Urt. v. 03.04.2014, Az. B 5 RE 9/14 R u.a.).
Einer der direkt betroffenen Anwälte hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Er war zunächst als Vorstandsassistent und dann als Compliance-Verantwortlicher in einem Versicherungsunternehmen tätig. Sein Antrag auf Befreiung für die unbefristete Tätigkeit wurde abgelehnt.
Seine Vertreter, die Rechtsanwälte Martin W. Huff und Rüdiger Zuck erläutern die Gründe für die nun erhobene Beschwerde: "Wir sind der Auffassung, dass der 5. Senat des BSG mit der Aussage, Syndikusanwälte könnten als angestellte Rechtsanwälte nie anwaltliche Tätigkeiten ausüben und damit auch nicht von der Versicherungspflicht befreit werden, unzulässig in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit eingreift".
Die Entscheidung sei insoweit falsch, als es nicht auf die Angestelltentätigkeit der Syndici ankomme, sondern darauf, ob sie tatsächlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben. Das BSG habe seine Entscheidung pauschal und ohne weitere Untersuchung damit begründet, dass eine weisungsabhängige Tätigkeit mit dem Berufsbild des Anwalts nicht in Einklang zu bringen sei. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) schließe jedoch eine Angestelltentätigkeit nicht aus. § 46 BRAO erwähne sogar ausdrücklich, dass es in Unternehmen oder Verbänden tätige Anwälte gebe.
Nun sollen die Karlsruhe Richter nach dem Wunsch der Beschwerdeführer die umstrittene BSG-Entscheidung kippen. Man wünsche sich klare Aussagen zur Rechtsstellung von Rechtsanwälten in Unternehmen und Verbänden im Hinblick auf Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Denn darüber habe sich das BVerfG bisher noch nicht hinreichend geäußert. Auch nicht in dem "immer wieder" zitierten Urteil aus 1992, in dem es um die Anwaltszulassung bei Ausübung mehrerer Berufe ging, meinen die Vertreter Huff und Zuck.
una/LTO-Redaktion
Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13290 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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