In Brandenburg hat am Montag ein Volksbegehren für ein konsequentes Nachtflugverbot auf dem neuen Hauptstadtflughafen in Schönefeld begonnen. Es zielt auf ein striktes Flugverbot zwischen 22.00 Uhr abends und um 6.00 Uhr morgens. Das Volksbegehren ist auf sechs Monate befristet und endet am 3. Dezember.
Berechtigt sind rund 2,14 Millionen Brandenburger, die älter als 16 Jahre sind. Für einen Erfolg sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig. Dann müsste sich der Landtag erneut mit der Thematik beschäftigen.
Die Initiatoren der vorangegangenen Volksinitiative gegen Nachtflüge hatten im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben knapp 40.000 Unterschriften gesammelt. Der Landtag lehnte sie jedoch am 16. Dezember mehrheitlich ab. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass auf dem neuen Airport zwischen 0.00 und 5.00 Uhr nicht geflogen werden darf. Zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr seien im Schnitt 77 Starts und Landungen zulässig, maximal 103.
Die Unterschriftenlisten liegen in Rathäusern, Amtssitzen oder auch öffentlichen Bibliotheken aus. Anders als in Berlin ist in Brandenburg keine freie Unterschriftensammlung auf der Straße möglich. Sollte der Landtag im Falle eines Erfolgs dem Anliegen wiederum nicht stattgeben, käme es zu einem Volksentscheid.
In Berlin kamen für eine ähnliche Volksinitiative mehr als 30.000 Unterschriften zusammen. Auch der Berliner Senat votierte gegen ein Volksbegehren, das hier bereits läuft.
dpa/age/LTO-Redaktion
Startschuss für Volksbegehren: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6320 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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