Die AfD hatte wegen des Ablaufs rund um die Vermietung der Grugahalle Strafanzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef erstattet. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Anfangsverdacht.
Die Staatsanwaltschaft Essen wird keine Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Essen und den Chef der Messe GmbH aufnehmen. Das hat der Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft Dr. Leif Seeger gegenüber LTO mitgeteilt. Es habe kein Anfangsverdacht festgestellt werden können. Erforderlich wäre bei den grundsätzlich in Betracht kommenden Straftaten ein vorsätzliches Handeln gewesen, dafür gäbe es aber keine Anhaltspunkte.
Die AfD Bundespartei und die Stadt Essen hatten sich über die Überlassung der Grugahalle für den Bundesparteitag im Juni gestritten. Die Stadt hatte versucht, sich aus dem bereits Anfang 2023 abgeschlossenen Mietvertrag zu lösen und dazu einen Ratsbeschluss getroffen.
Die Bundespartei der AfD hatte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und den Chef der Messe GmbH erstattet. Diese beziehen sich auf die Beschlussverlage des Oberbürgermeisters und den anschließenden Ratsbeschluss der Stadt. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, versuchte Nötigung sowie Anstiftung zur versuchten Nötigung. Eine Sonderabteilung bei der Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe untersucht und nun abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass schon kein Ermittlungsverfahren einzuleiten gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft.
In den einstweiligen Rechtsschutzverfahren ging es für die Stadt nicht so gut aus: Sie scheiterte sowohl vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen als auch vor dem Landgericht (LG) Essen. Das VG entschied am vergangenen Freitag, dass die Stadt der AfD Zugang zur Halle verschaffen muss. Vor dem LG gab die Stadt am Sonntag ein Anerkenntnis ab. Daraufhin entschied das LG im Anerkenntnisurteil, dass die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin die Messe Essen GmbH verpflichtet, der AfD die Grugahalle für die Durchführung ihres für die Zeit vom 28. bis 30. Juni geplanten Bundesparteitages zu überlassen (Entsch. v. 17.06.2024, Az. 9 O 146/24).
In der Stadt hat nun bereits ein breites Bündnis Demonstrationen gegen das Zusammentreffen der AfD-Delegierten angekündigt.
tap/LTO-Redaktion
Nach Strafanzeigen beim Streit um die Grugahalle: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54793 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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