Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit dem Einstieg beim Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen. Dies hat der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Stuttgart entschieden. Die Richter gaben damit den Feststellungsanträgen von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD statt.
Sowohl der ehemalige Finanzminister als auch die Landesregierung haben durch die im Aktienkaufvertrag enthaltenen Garantieübernahmen das Haushaltsbewilligungsrecht des Landtags verletzt, heißt es in der Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofs. Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz.
Der frühere Finanzminister Willi Stächele (CDU) hatte zur Legitimierung des Aktienkaufs mit einem Volumen von knapp 4,7 Milliarden Euro auf das so genannte Notbewilligungsrecht nach Art. 81 der Landesverfassung zurück gegriffen. Dies sei jedoch nicht zulässig gewesen, urteilten die Stuttgarter Richter.
In Fallkonstellationen, in denen eine Beschlussfassung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zeitlich noch möglich wäre, scheide ein Notbewilligungsrecht aus. Ein solches bestehe nur in Fällen großer zeitlicher Eile. Auch Kursschwankungen am Kapitalmarkt könnten keine Rechtfertigung dafür sein, auf eine vorrangige Entscheidung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zu verzichten (Urt. v. 06.10.2011, Az. GR 2/11).
Am Kauf der EnBW-Aktien ändert sich durch das Urteil nichts, aber der heutige Landtagspräsident Stächele gerät nun in Bedrängnis. Vize-Regierungschef Nils Schmid (SPD) hatte bereits erklärt, er erwarte, dass die Landtagsfraktionen über Konsequenzen für Stächele beraten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Staatsgerichtshof Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4482 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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