Nach Eklat um Bibelzitat: Ermitt­lungen gegen Staats­an­walt ein­ge­s­tellt

13.04.2021

Nachdem ein Oldenburger Staatsanwalt mit dem Bibelzitat "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es" für eine Strafmilderung plädiert hatte, wurde er selbst zum Beschuldigten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden jetzt eingestellt.

Ein Staatsanwalt aus Oldenburg hatte als Anklagevertreter in einem Berufungsverfahren wegen Körperverletzung an einer erwachsenen Tochter* vor dem Landgericht (LG) Oldenburg für eine Strafmilderung des Angeklagten plädiert. Dafür macht er sich das Bibelwort "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es" (Sprüche Kapitel 13 Vers 24) zu eigen und berief sich weiterhin auf die päpstliche Lehre, wonach ein "würdevolles" Schlagen der Kinder in Ordnung sei. Wie die oldenburgische Nordwest-Zeitung jetzt berichtet, wurde das Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Staatsanwalt gemäß § 170 II Strafprozessordnung (StPO) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Als die Aussage des Staatsanwalts bekannt geworden war, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg die "überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertrers" bedauert und klargestellt, dass religiöse Bekundungen nicht in ein staatsanwaltliches Plädoyer gehörten. Es sei wichtig, dass an der staatlichen Neutralität gegenüber den Religionen kein Zweifel aufkomme. Insbesondere dürften sich religiöse Erwägungen nicht gegen gesetzliche Vorgaben wenden. Auch dürfe durch solche Erwägungen begangenes Unrecht nicht relativiert werden.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg entscheidet jedoch noch über ein Disziplinarverfahren. Hierfür will die Behörde zunächst die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Osnabrück auswerten und dann eine Entscheidung treffen. Das Verfahren sei weiterhin offen, hieß es von der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Anm. d. Red.: Vorwurf korrigiert am 14.04.2021 um 11.11 Uhr.

Zitiervorschlag

Nach Eklat um Bibelzitat: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44713 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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