Gläubige der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters: Kein Pass­foto mit Nudel­sieb als Kopf­be­de­ckung

15.08.2018

Die Anhänger der Spaghettimonster-Kirche dürfen kein Nudelsieb auf ihren Passfotos tragen. Ein Gericht in Den Haag erkannte darin keine Religion, um den selbsternannten Pastafari solche Bilder ausnahmsweise zu erlauben.

Ein Passfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf? Da hört der Spaß für die niederländische Justiz auf. Ihr höchstes Gericht wies am Mittwoch die Forderung einer Anhängerin der satirisch-kritischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ab. Sie hatte sich auf Fotos für offizielle Dokumente mit einem Nudelsieb auf dem Kopf präsentieren wollen.

Geklagt hatte Mienke de Wilde aus Nijmegen, die nach eigenem Bekunden Pastafarianerin ist - also Anhängerin der 2005 von einem Amerikaner gegründeten Satire-Kirche. Sie hatte für ihren Ausweis und andere offizielle Dokumente Fotos mit einem Nudelsieb auf dem Haupt eingereicht, die von der zuständigen Behörde abgelehnt worden waren. Daraufhin klagte De Wilde vor dem höchsten Gerichtshof der Niederlande. 

Die Spaghettimonster-Kirche repräsentiere jedoch keine anerkannte Religion, urteilte der Raad van State in Den Haag. Daher könne der Verein keine Ausnahme von der Regel beanspruchen, dass auf Passfotos der Kopf unbedeckt sein muss. 

Auch in anderen Staaten, darunter in Deutschland, haben Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters solche Prozesse bereits verloren. Die Kritik an den Kirchen stelle "kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar", entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im August 2017 und verbot den Pastafari deswegen Hinweisschilder für ihre Nudelmesse aufzustellen.

Ein Fall zu einem Passfoto hat 2015 auch die deutsche Justiz beschäftigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschied, dass einem Pastafarianer zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden war. 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gläubige der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30349 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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