Ein 28-jähriger Osteuropäer hatte gleich doppelt Pech: Nicht nur wurde er beim Autodiebstahl auf frischer Tat ertappt - gegen ihn wird nun auch noch wegen möglicher Steuerhinterziehung ermittelt.
Der Mann hatte in der Schweiz ein Auto gestohlen und befand sich auf dem Weg nach Osteuropa. Nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd auf der Autobahn 9 bei Bayreuth konnte er festgenommen werden.
In der Justizvollzugsanstalt Bayreuth erhielt er nun Besuch von Beamten der Zollfahndung Nürnberg. Diese konfrontierten ihn mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und stellten ihm einen Steuerbescheid über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu, da die Fahrt von der Schweiz über die Grenze der EU in das vermeintlich sichere Osteuropa den Tatbestand des Schmuggels verwirklicht.
Weil das Fahrzeug außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit "Nichtgemeinschaftsware" ist, greifen in solch einem speziellen Fall die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.
Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.
age/LTO-Redaktion
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Skurriles: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3546 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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