Sozialhilfeempfänger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen einen Integrationssprachkurs besuchen. Dies entschied das SG Wiesbaden in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.
Die Empfänger von Sozialleistungen sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dafür sei unerlässlich, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschten, so das Sozialgericht (SG) (Urt. v. 13.05.2013, Az. S 12 AS 484/10).
Geklagt hatte eine türkische Mutter von vier Kindern, die das Jobcenter dazu aufgefordert hatte, dreimal wöchentlich einen Integrationskurs an der Volkshochschule zu besuchen. Da sich die Frau nicht zu dem Kurs angemeldet hatte, kürzte das Jobcenter ihre Leistungen für drei Monate um 30 Prozent.
Die Richter hielten die Sanktion für rechtmäßig. Das Sozialgesetzbuch II beruhe auf dem Prinzip des "Förderns und Forderns". Die Teilnahme an dem Kurs diene daher dem gesetzlich angestrebten Ziel und sei auch zumutbar gewesen.
dpa/plö/LTO-Redaktion
SG Wiesbaden zu Sozialleistungen: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8720 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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