Generalanwalt sieht Irreführung von Verbrauchern: Kenn­zeich­nungspf­licht für israe­li­sche Sied­ler­waren?

13.06.2019

Die israelische Siedlungspolitik ist laut EuGH-Generalanwalt völkerrechtswidrig. Waren aus von Israel besetzten Gebieten sollen deshalb gekennzeichnet werden. Verbraucher könnten sonst über ethische Gesichtspunkte in die Irre geführt werden.

Verbraucher müssen nach Einschätzung von Generalanwalt Gerard Hogan am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber informiert werden, wenn in der EU angebotene Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten stammen. Das Unionsrecht verlange für ein Erzeugnis mit Ursprung in einem von Israel seit 1967 besetzten Gebiet die Angabe des geografischen Namens dieses Gebiets und gegebenenfalls die Angabe, dass das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung stammt, argumentierte Hogan in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten zu einem laufenden Verfahren (Az. C-363/18). Die Nichtangabe könne für den Verbraucher irreführend sein.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort beantragt ein Unternehmen, das auf die Nutzung von Rebflächen in den von Israel besetzten Gebieten spezialisiert ist, beim Staatsrat die Aufhebung eines Kennzeichnungserlasses. Grund ist offensichtlich die Sorge, dass Verbraucher Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten aus politischen Gründen meiden könnten. Um in dem Fall eine richtige Entscheidung treffen zu können, hatte der französische Staatsrat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. 

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nennt bestimmte Kriterien, die die Verbraucher in ihrer Wahl des Produktes beeinflussen können. Unter anderem sind dort ethische Gesichtspunkte genannt. Nach Ansicht des Generalanwalts ist dieses Kriterium bei der Frage nach der Kennzeichnungspflicht israelischer Siedlungswaren ausschlaggebend. "So wie viele europäische Verbraucher in der Zeit der Apartheid vor 1994 den Kauf südafrikanischer Waren abgelehnt hätten, könnten heutige Verbraucher aus ähnlichen Gründen gegen den Kauf von Waren aus einem bestimmten Land sein, weil es z. B. keine Demokratie sei oder weil es eine bestimmte politische oder soziale Politik verfolge, die der betreffende Verbraucher ablehne oder sogar verabscheue", so die Mitteilung zu den Schlussanträgen. 

Irreführung über ethische Gesichtspunkte

Die israelische Siedlungspolitik sei ein klarer Völkerrechtsverstoß, insbesondere in Bezug auf das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, so Hogan weiter. Verbraucher könnten darin einen ethischen Gesichtspunkt im Sinne der Verordnung sehen, der ihr Konsumverhalten beeinflussen könnte und zu dem sie mehr Informationen erhalten wollten. Die Nichtangabe der Herkunft eines Erzeugnisses aus einem israelischen Siedlungsgebiet könne Verbraucher daher in die Irre führen. 

Israel hatte 1967 im Sechs-Tage-Krieg unter anderem das Westjordanland, den Gazastreifen und Ost-Jerusalem erobert. Im Westjordanland und Ost-Jerusalem leben mittlerweile mehr als 600.000 israelische Siedler. Die Palästinenser fordern die Gebiete für einen eigenen Staat - mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.

Der UN-Sicherheitsrat hatte 2016 einen vollständigen Siedlungsstopp von Israel gefordert. Siedlungen wurden als Verstoß gegen internationales Recht und als großes Hindernis für einen Frieden in Nahost bezeichnet.

Der EuGH wird den Fall in den kommenden Monaten abschließend entscheiden. Oft orientieren sich die Richter dabei an der Argumentation des Generalanwalts.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Generalanwalt sieht Irreführung von Verbrauchern: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35903 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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