Revision eingelegt: "Scharia-Polizei" beschäf­tigt BGH womög­lich erneut

04.06.2019

Der Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei wird wohl erneut den BGH beschäftigen. Das LG Wuppertal verurteilte in der vergangenen Woche sieben Teilnehmer zu Geldstrafen. Fast alle haben dagegen Revision eingelegt.

Die sogenannte Scharia-Polizei wird wohl erneut den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Sechs der sieben Angeklagten hätten gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts (LG) Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das LG hatte nach der Zurückverweisung des Verfahrens durch den BGH in der vergangenen Woche alle Angeklagten schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt. Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" nachts durch Wuppertal gezogen. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.

Drei Beteiligte wurden wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot aus § 3 Abs. 1, 28 Versammlungsgesetz verurteilt, vier wegen Beihilfe dazu. Im Jahr 2016 hatte das LG Wuppertal alle Angeklagten freigesprochen, der BGH hob die Freiprüche aber auf Revision der Staatsanwaltschaft hin auf und verwies den Fall zurück nach Wuppertal. Der geständige Initiator der "Scharia-Polizei", Ex-Islamistenführer Sven L., ist nicht unter den Verurteilten. Das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Revision eingelegt: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35743 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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