Schäden durch Schlaglöcher: Auch Kommunen können haftbar sein

31.01.2011

Erhebliche Fahrbahnschäden und große Schlaglöcher bestimmen derzeit das Straßenbild in ganz Deutschland. Nicht selten werden dadurch Autos beschädigt. Fahrzeugbesitzer müssen sich das jedoch nicht klaglos gefallen lassen - unter bestimmten Bedingungen können sie Schadensersatz von ihrer Kommune verlangen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Sachsen hin.

"Wer bei seinem Auto eine konkrete Beschädigung durch einen Straßenschaden feststellt, sollte die Beschädigung am Fahrzeug, den Straßenzustand und die Beschilderung durch Fotos dokumentieren. Hilfreich ist zudem die Erfassung von Augenzeugen des Vorfalls", erläutert Kammerpräsident Dr. Martin Abend.

Voraussetzung für Schadensersatzansprüche gegen eine Kommune seien unter anderem das Fehlen von Warnschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Ausschluss eines grob fahrlässigen Verhaltens des Autofahrers. "Konkrete Haftungsfälle von Kommunen sind zwar selten, die Praxis in Sachsen zeigt jedoch, dass unter bestimmten Voraussetzungen betroffene Autofahrer tatsächlich Schadensersatz erhalten", so Abend.

Fahrzeugschäden durch Schlaglöcher können zwar auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden, allerdings droht dadurch häufig eine
Höherstufung bei der Versicherungsprämie.

mbr/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Frostbedingte Straßenschäden: Warum der Staat für mehr Schlaglöcher weniger haftet

Winter auf deutschen Straßen: Mit Recht gegen die gefährliche Rutschpartie

Zitiervorschlag

Schäden durch Schlaglöcher: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2445 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen