Der Energieversorger RWE hat beim LG Essen Schadensersatzklage gegen das Land Hessen sowie den Bund eingereicht. Nach der Katastrophe von Fukushima hatte Hessen beide Blöcke des Atomkraftwerkes Biblis für drei Monate stillgelegt.
Nach der Zwangsstillegung der beiden Blöcke des Atomkraftwerks (AKW) Biblis im März 2011 hat der RWE-Konzern nun am Montag beim Landgericht (LG) Essen erhoben, wie ein Unternehmenssprecher bestätigte.
Nach der Katastrophe von Fukushima war das AKW kurzfristig für drei Monate stillgelegt worden, bevor es endgültig vom Netz ging. Die Anordnung sei rechtswidrig gewesen, bestätigte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Ende 2013. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde des Landes wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen ab. Der war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Land den Energieriesen hätte anhören müssen, bevor es die Blöcke abschalten ließ. Hessen hatte sich auf § 19 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) gestützt. Doch die Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage hätten nicht vorgelegen, hieß es vom VGH.
Zuvor hatte der VGH schon entschieden, dass RWE gegen die befristete Stilllegung auf Schadensersatz klagen darf.
Zur Höhe des nun geltend gemachten Schadenersatzes machte RWE keine Angaben. Nach früheren Medienberichten geht es um eine Summe von 180 bis 200 Millionen Euro. Das hessische Umweltministerium erklärte, die Klage sei von RWE lange angekündigt und keine Überraschung. Hessen habe 2011 wie alle anderen Länder und aufgrund der Vorgaben des Bundes ohne Anhörung des Unternehmens gehandelt. Deshalb müsse der Bund auch für eventuelle Schadenersatzansprüche aufkommen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Stillegung des AKW Biblis: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12987 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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