Richterliche Mediation am ArbG Bonn: Pilotprojekt startet im Oktober

26.09.2011

Ab dem 1. Oktober kann beim AG Bonn im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens professionelle richterliche Mediation ohne zusätzliche Gerichtsgebühren in Anspruch genommen werden. Das neue Modell wird in einer Informationsveranstaltung am 28. September 2011 vom Präsidenten des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein und dem Direktor des AG Bonn Wilfried Löhr-Steinhaus vorgestellt.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem mit einer besonderen Gesprächsführung durch den Mediator von den streitenden Parteien selbst eine Konfliktlösung entwickelt werden soll. Anders als das Gerichtsverfahren ist es nicht auf den rechtlich relevanten Sachverhalt konzentriert. Vielmehr stehen die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mittelpunkt. Die Mediation findet nicht wie das Gerichtsverfahren in öffentlicher Sitzung statt. Das Verfahren ist streng vertraulich.

Beim Arbeitsgericht (ArbG) Bonn stehen mehrere Richter als ausgebildete Mediatoren zur Verfügung. Ein richterlicher Mediator ist nie in derselben Sache auch als streitentscheidender Richter tätig. Eine Mediation dauert im Durchschnitt ca. 2 bis 3 Stunden. Die Termine dafür, an denen die Anwälte der Parteien teilnehmen können, sollen zeitnah festgelegt werden. Wird eine einvernehmliche Lösung gefunden, so kann sie zur Beendigung des Gerichtsverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert werden.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Richterliche Mediation am ArbG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4391 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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