Nach dem Schokoladenhersteller Ritter Sport haben sich nun die Supermarktketten Rewe und Penny vor dem OLG München erfolgreich gegen Produkt-Tests gewehrt. Öko-Test verlor in Bayern den Streit um eine Salat-Bewertung. Nun könnte der BGH am Zug sein.
Die Zeitschrift Öko-Test darf Rewe und Penny im Zusammenhang mit einem Salat-Test aus dem Jahr 2013 nicht mehr als "ungenügend" bezeichnen. Die Supermarktketten setzten sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München in der langen Auseinandersetzung durch (Urt. v. 18.02.2015, Az. 18 U 2340/14). Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro darf die Zeitschrift die Tests und die Artikel dazu nicht mehr verbreiten.
Vor dem OLG hatte im September vergangenen Jahres bereits der Schokoladenhersteller Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest wegen einer schlechten Bewertung seiner Nuss-Schokolade gewonnen.
Im aktuellen Fall geht es um Salat. Öko-Test hatte im März 2013 aufgrund von Testergebnissen zur Nitratbelastung von Rucola die Ketten mit dem Urteil "ungenügend" bewertet. Zwar habe die von den Testern gefundene Belastung von 5 Gramm pro Kilo unter dem im Winter erlaubten Grenzwert von 7 Gramm gelegen. Aus Sicht von Öko-Test habe der Bundesgerichtshof (BGH) Testern aber einen breiten Spielraum zugebilligt. "Das heißt beispielsweise: Wir dürfen strenger sein als der Gesetzgeber", schreibt Öko-Test.
"Rewe und Penny hatten in ihrer Klage insbesondere die Testgrundlagen und die Bewertungsmaßstäbe beanstandet", sagte ein Rewe-Sprecher am Freitag. "Getestet wurde lediglich nach Testkäufen in bloß einem Rewe- und einem Penny-Supermarkt an einem Tag und dort in Bezug auf lediglich drei Salatsorten." Zudem seien jeweils unterschiedliche Kombinationen aus drei verschiedenen Salatsorten eingekauft worden. Unter anderem habe das zu einer deutlichen Ungleichgewichtung des Tests geführt, monierten die Supermarktketten.
Rechtsprechung ist sich uneins
Öko-Test sieht das anders. Zwar ließ das OLG München eine Revision nicht zu, Öko-Test möchte sich aber gegen diese Entscheidung wehren: "Wir werden auf jeden Fall beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen", sagte Geschäftsführer Jürgen Stellpflug.
Aus Sicht von Öko-Test muss der BGH klären, wie es sein könne, dass die Zeitschrift 2013 vor dem OLG Köln in dem Streit noch gegen Rewe gewonnen habe. Dort hatte die Vorinstanz den Supermärkten Recht gegeben, das Kölner Oberlandesgericht kassierte später den Spruch.
In München verlief es nun umgekehrt. Welche Gründe die Richter dort anführten, ist allerdings noch unklar. Die schriftliche Begründung der Entscheidung steht noch aus.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Ungesunder Salat bei Rewe und Penny?: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14769 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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