Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rentenpläne von Union und SPD angemeldet. In einem Gutachten, das der Tageszeitung Die Welt vorliegt, kommen Juristen zu dem Schluss, dass das von Schwarz-Rot geplante Gesetz zum Verzicht auf Beitragssenkungen in der Rentenversicherung anders als geplant noch bis zum Jahresende verabschiedet werden müsste.
Um die Besserstellung von Müttern, langjährig Versicherten und Erwerbsgeminderten in der Rente zu finanzieren, haben sich Union und SPD darauf verständigt, den Beitragssatz zur Rentenversicherung auf dem derzeitigen Niveau von 18,9 Prozent festzuschreiben. Dazu ist eine Gesetzesänderung nötig, weil die Beiträge nach geltendem Recht gesenkt werden müssten. Sofern die SPD-Mitglieder grünes Licht für die schwarz-rote Koalition geben, soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf am 19. Dezember in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Schlussabstimmung ist aber erst für Anfang 2014 geplant.
Die Regelung könne aber nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten, sondern nur für die Zukunft. "Zwar hat es hierzu im Sozialrecht noch keine vergleichbaren Regelungen gegeben, jedoch kann in diesem Zusammenhang das Verbot der Rückwirkung im Steuerrecht analog herangezogen werden", zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Weiteres Gutachten warnt vor Klagen gegen Beitragsfestlegung
Zum selben Ergebnis kommt dem Bericht zufolge ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf", zitiert das Blatt aus der Untersuchung. Die Bundesregierung riskiere einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und setze damit die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014 aufs Spiel.
In dem Gutachten wird demnach auch vor Klagen gegen die Beitragsfestlegung gewarnt. Sollten die Gerichte bestätigen, dass die Beitragssatzfestlegung rechtswidrig war, "wären die zu viel gezahlten Rentenbeiträge zurückzuzahlen", warnen die Experten dem Bericht zufolge. Dabei gehe es um Beiträge von rund 14 Milliarden Euro.
Ohne eine Gesetzesänderung müsste der Rentenbeitrag Anfang 2014 um 0,6 Punkte sinken, was der Rentenkasse etwa sechs Milliarden Euro an Einnahmen entzöge.
dpa/age/LTO-Redaktion
Wissenschaftlicher Dienst rügt Rentenpläne: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10261 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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