Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen eingeleitet. Die Kanzlei soll gegenüber Redtube-Konsumenten offensichtlich nicht existierende Forderungen geltend gemacht haben.
Auf die Strafanzeige der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) gegen Thomas Urmann, Geschäftsführer von Urmann + Collegen (U+C), folgte nun die Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Das teilte die Kanzlei MMR am Donnerstag über ihre Internetseite mit. Sie hatte vor zwei Wochen Strafanzeige gestellt.
Nach Ansicht von Anwalt Christian Müller wurde juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht, um offensichtlich nicht gegebene Forderungen einzutreiben. Darin könne eine (versuchte) Nötigung liegen.
una/LTO-Redaktion
Redtube-Abmahnungen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10499 (abgerufen am: 14.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag