Der Begriff "Rasse" wird wohl vorerst weiter im Grundgesetz stehen. Eine kurzfristige Änderung des Grundgesetzes sei vor den Wahlen nicht mehr zu erwarten, hieß es aus der Unionsfraktion.
Der Begriff "Rasse" bleibt vorerst im Grundgesetz. "Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema 'Rasse', so dass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, der Rheinischen Post (Mittwoch). Zwar werde es wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch.
Für den CDU-Politiker habe auch die Klimaschutz-Entscheidung des Verfassungsgerichts Auswirkungen auf die Diskussion zum Rassebegriff. Denn aus seiner Sicht seien auch in der Debatte um einen Ersatz des Wortes "Rasse" sorgsame Überlegungen notwendig, "denn die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung öffnet".
Johannes Fechner, Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, bestätigte, dass der Begriff wohl vorerst im Grundgesetz stehen bleibt. "Die Union will den Begriff der Rasse im Grundgesetz behalten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Das Argument des Zeitdrucks sei scheinheilig, denn die zuständigen Ministerien hätten sich schon vor Monaten darauf geeinigt, den Begriff zu streichen. Die Unionsfraktion habe dann einen entsprechenden Kabinettsbeschluss blockiert. "Wegen der Blockade der Union steht der überholte Rassebegriff leider weiter im Grundgesetz."
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Keine GG-Änderung zu erwarten: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45169 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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