OVG Berlin-Brandenburg zu Sendefrequenzen: "Radio Paradiso" klagt erfolgreich

25.06.2012

Die Klage des christlichen Radiosenders "Radio Paradiso" gegen Vergabe der bislang von ihm genutzten Sendefrequenzen an "Oldiestar" ist auch in zweiter - und letzter - Instanz erfolgreich. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg hervor.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte mit Urteil vom 11. November 2010 die Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen im Rahmen einer gemeinsamen Neuausschreibung dem Sender Oldiestar zuzuteilen, aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat nun den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil abgelehnt, so dass dieses jetzt rechtskräftig geworden ist (Beschl. v. 20.06.2012, Az. OVG 11 N 82.10).

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils habe die Medienanstalt nicht dargelegt. Auch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besondere Schwierigkeiten der Rechtssache seien nicht aufgezeigt worden.

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Medienanstalt nun eine neue Auswahlentscheidung über die Vergabe der genannten Frequenzen treffen muss. Diese werden zur Zeit aufgrund einer einstweiligen Anordnung des VG Berlin weiterhin von Radio Paradiso genutzt. Einen Antrag der Medienanstalt auf Änderung dieser vorläufigen Nutzungsentscheidung hatte das OVG kürzlich als unbegründet zurückgewiesen.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg zu Sendefrequenzen: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6470 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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