Auf Druck der Union: Schwesig will Prosti­tutions­gesetz ver­schärfen

13.07.2015

Die Bundesregierung will Prostituierte nach eigenem Bekunden besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Kritiker sehen in dem nun verschärften Entwurf jedoch eher Bevormundung und Gängelung der Dienstleisterinnen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat einem Spiegel-Bericht zufolge ihren Entwurf für das Prostitutionsgesetz auf Drängen der Unionsfraktion verschärft. So sollten Prostituierte sofort ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie die künftig notwendige Anmeldebestätigung nicht vorweisen könnten. Im ersten Entwurf habe es noch geheißen, dass die Verstöße "beharrlich" sein müssten, um geahndet werden zu können, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Die Grünen warfen Schwesig vor, vor der Union eingeknickt zu sein. Eine Reform des Prostitutionsgesetzes sei zwar notwendig und sinnvoll, die Pläne Schwesigs bedeuten aber Druck und Zwang statt Schutz und mehr Rechte. Die verpflichtende Gesundheitsberatung sei eine deutliche Stigmatisierung, die Anmeldepflicht trage dazu bei, dass Prostituierte in die Illegalität getrieben würden, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws.

Der Referentenentwurf soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (Samstag) diese Woche in die Ressortabstimmung gehen. Im Februar hatte sich die große Koalition nach monatelangem Tauziehen auf ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Es soll die Prostituierten besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Damals einigte man sich auf eine Kondompflicht für Freier, aber keine Heraufsetzung des Mindestalters für Prostitution. Festgelegt wurde ferner eine regelmäßige medizinische Beratung.

Gesetz regelt auch Gelegenheitsprostitution

Unter anderem die Deutsche Polizeigewerkschaft warf allerdings die Frage auf, wer die Einhaltung der Kondompflicht überprüfen solle. Die Polizeibeamten sähen sich außerstande zu kontrollieren, "ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht".

Wie der Spiegel schreibt, soll anders als bislang geplant auch Gelegenheitsprostitution unter das neue Gesetz fallen. Außerdem müssten die Sexarbeiterinnen ihre verpflichtenden Beratungsgespräche mit Behörden führen. Schwesig hatte dies zunächst auch bei privaten Fachstellen ermöglichen wollen.

Ärger gibt es laut Süddeutscher Zeitung noch um die Anmeldepflicht für Prostituierte. Auf Verlangen der Union sehe der Entwurf vor, dass Prostituierte sich überall anmelden müssen, wo sie auch im Einzelfall arbeiten. Selbst wer nur einmal in einer anderen Stadt gebucht werde, müsse sich nach dem Willen von CDU und CSU bei den Behörden melden. Das hielten Abgeordnete in der SPD für übertrieben.

Die Pläne zur Verschärfung des Prostitutionsgesetzes bestehen schon seit Langem - mit einer für Mandanten aus dem Rotlichtgewerbe tätigen Anwältin hatten wir zu einem früheren Zeitpunkt ausführlich darüber gesprochen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Auf Druck der Union: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16204 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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