VG Minden zu Pro-NRW-Kundgebung: Rechtsextreme dürfen islamkritische Karikaturen weiterhin zeigen

07.05.2012

Trotz der jüngsten Ausschreitungen von Islamisten darf die rechtsextreme Splitterpartei Pro NRW ihre islamkritischen Karikaturen an diesem Montag auch in Bielefeld zeigen. Das hat das VG Minden entschieden.

Das Polizeipräsidium in Bielefeld hatte die Aktion zunächst untersagt. Die Begründung, dass eine erhebliche öffentliche Gefahr von der Kundgebung ausgehe, sei als nicht ausreichend angesehen worden, sagte ein Gerichtssprecher des Verwaltungsgerichts (VG) Minden (Urt. v. 07.05.2012, Az. 11 L 302/12).

In Bielefeld gingen am Mittag etwa 15 Anhänger von Pro NRW in der Nähe einer Moschee auf die Straße. Dagegen protestierten laut Polizei 400 Demonstranten vor allem aus dem linken Spektrum. Am Samstag waren in Bonn 29 Polizisten bei Protesten radikaler Salafisten gegen die Karikaturen verletzt worden.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte die Gewalttaten. "Wir distanzieren uns ausdrücklich von gewaltbereiten Muslimen, die zur Selbstjustiz anstacheln und die Polizei angreifen", erklärte Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Der Zentralrat bezeichnete das Vorgehen von Pro NRW als "rassistische Hetzkampagne" und erstattete Strafanzeige.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Minden zu Pro-NRW-Kundgebung: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6140 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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