Am Mittwoch hatte die Universität Konstanz bekanntgegeben, dass der Münchener Juristin wegen mehrerer Plagiate die Doktorwürde aberkannt werden müsse. Veronica Saß will diese Entscheidung nun offenbar anfechten.
Nach Angaben von welt.de haben die Rechtsanwälte der Politikertochter erklärt, die Entscheidung der Universität sei falsch.
Saß sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, "nach der bevorstehenden Geburt ihres Kindes persönlich vor dem Promotionsausschuss Stellung zu nehmen".
Die Universität Konstanz wies den Vorwurf zurück. Saß habe im Verfahren angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, teilte die Hochschule mit: "Dazu zählte auch das Angebot einer persönlichen Anhörung vor dem Promotionsausschuss. Dieses Angebot hat Frau Saß nicht angenommen. Es gab stattdessen eine umfassende schriftliche Stellungnahme der Anwälte von Frau Saß. Die Schwangerschaft von Frau Saß ist der Universität Konstanz bekannt und wurde im Rahmen des Prüfverfahrens unter anderem durch die wiederholte Verlängerung der Äußerungsfrist berücksichtigt."
tko/LTO-Redaktion
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Plagiatsvorwurf: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3250 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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