Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Nach ihrer Auffassung war Becker nicht unmittelbar als Schützin am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt.
"Es gibt keine belastbaren Hinweise, die auch nur ansatzweise auf eine unmittelbare Täterschaft als Schützin hindeuten könnten", sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Dennoch hält die Bundesanwaltschaft die ehemalige RAF-Terroristin Becker für mitschuldig am Attentat auf Siegfried Buback. "Sie ist schuldig - das steht für uns fest", sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert im Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Genauere Angaben zur Art der angeblichen Beteiligung machte Ritzert zunächst nicht.
Michael Buback, Sohn des Mordopfers und Nebenkläger, äußerte indes die Vermutung, es habe eine "schützende Hand" von Seiten des Verfassungsschutzes für die Angeklagte gegeben. Hemberger wies diese Behauptung als "haltlose Spekulation" zurück und warf seinerseits dem Nebenkläger vor, er wolle Becker als Täterin "zurechtbiegen" und unterstelle dazu den damals ermittelnden Beamten, Zeugenaussagen unterschlagen und belastende Beweise manipuliert zu haben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Plädoyer im Mordfall Buback: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6370 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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