Eine kuriose Petition zum Wahlrecht für Affen hat der saarländische Landtag zurückgewiesen: Ein Mann aus Berlin hatte die "grundsätzliche Wählbarkeit von Menschenaffen" gefordert.
Es sei kein parlamentarischer Handlungsbedarf ersichtlich, sagte die Ausschussvorsitzende Heike Kugler (Die Linke) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Der Antragsteller sei bereits bekannt und habe zuvor schon eine Petition für "eine bessere Welt" eingereicht. Diesem Vorschlag habe der Ausschuss sogar zugestimmt, sagte Kugler. "Ein Gesetz können wir daraus aber nicht machen."
mbr/dpa/LTO-Redaktion
Kein Wahlrecht für Menschenaffen: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8470 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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