Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichtes muss die NPD rund 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Dies entschied das OVG Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom Montag und wies damit die Klage der Partei gegen eine Zahlungsverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages ab.
Die Partei habe in ihrem Rechenschaftsbericht aus dem Jahre 2007 mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz (PartG) ergebenden Transparenzpflichten verstoßen, urteilten die Richter Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Bereits das Verwaltungsgerichts Berlin hatte eine "Unrichtigkeit" des Berichts in Höhe von 1.252.399,55 Euro festgestellt und die Partei zur Zahlung eben dieser Summe verpflichtet.
Der Senat 3a des OVG Berlin-Brandenburg änderte dieses Urteil nun in der zweiten Instanz zu Ungunsten der NPD ab und verpflichtete die Partei zur Zahlung des zweifachen Fehlbetrages, unterm Strich 2.504.799,10 Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die im PartG enthaltenden besonderen verwaltungsrechtlichen Sanktionsnorm des § 31 b (Urt. v. 23.05.2011, Az. OVG 3a B 1.11).
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat zugelassen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Parteien: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3344 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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