Aus Sicht des OVG Sachsen ist das bisherige Ladenöffnungsgesetz in Sachsen verfassungswidrig. Nach Ansicht des Gerichts sei die Passage, die den Gemeinden erlaubt, bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage festzulegen, zu unbestimmt.
Das Gesetz gestattet bisher eine Ladenöffnung an jährlich vier Sonn- oder Feiertagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr. Die CDU/FDP- Koalition will den Kommunen bei regionalen Anlässen wie traditionellen Stadtfesten oder Märkten einen fünften verkaufsoffenen Sonntag erlauben. Die entsprechende Novelle soll am Mittwoch vom Landtag verabschiedet werden.
Auf Grundlage der bisherigen Regelung hatte der Dresdner Stadtrat im Sommer vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Dagegen klagten zwei Verkäuferinnen sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Den ersten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr am 10. Oktober konnten sie nicht mehr verhindern, dafür untersagte das Gericht aber die vorgesehene Öffnung am kommenden Sonntag (7.11.) und an zwei Adventssonntagen (5. und 12.12.).
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist unanfechtbar.
OVG Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1844 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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