OVG Rheinland-Pfalz: Richtig satt nur ohne Rauch

29.05.2011

Die meisten Kochbücher verraten, ob eine Speise einfach zubereitet werden kann. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich dieser Frage trotzdem stellen und hat für Rindfleisch oder Hacksteak mit Beilage das Gegenteil angenommen. Außerdem erteilte es dem Teilzeit-Rauchverbot eine klare Absage.

Mit seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) das Kriterium der "einfach zubereiteten Speise" im Sinne des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes bestimmt. Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln sowie Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse fallen nicht darunter, entschieden die Koblenzer Richter (Urt. v. 26.05.2011, Az. 7 A 10010/11.OVG).

In einem zweiten Verfahren bestätigte das OVG die Aufforderung an eine Bistro-Betreiberin, das Rauchverbot dauerhaft einzuhalten. Ein "Splitting" in Nichtraucher-Gaststätte für die Mittagszeit und Rauchergaststätte im Anschluss sei nicht zulässig (Urt. v. 26.05.2011, Az. 7 A 10011/11.OVG).

Die Abgrenzung der Speisen ist für Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten relevant. Nur einfach zubereitete Speisen dürfen angeboten werden, wenn das Rauchverbot für Einraum-Gaststätten nicht gelten soll.

Die Stadt Bad Kreuznach hatte dem Betreiber einer solchen Gaststätte aufgegeben, das Rauchverbot einzuhalten. Seine Speisen seien nicht einfach zubereitet, die Ausnahmetatbestände nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt Recht, das OVG entschied nun in gleicher Richtung.

Einfach zubereitete Speisen seien nur kleinere Gerichte. Die vollständigen Mahlzeiten des Gaststättenbetreibers gingen weit darüber hinaus. Eine Ausnahme von dem Rauchverbot sei nicht möglich, die Aufforderung zur Einhaltung des Rauchverbots rechtmäßig.

Der schichtweise Wechsel zwischen Rauchern und Nichtrauchern sei ebenfalls unzulässig, weil er dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes zuwider laufe. Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sei kaum möglich, weil sich der Rauch in dem Bistro ablagere. Die Mittagsgäste seien den Gesundheitsgefahren dann kaum weniger ausgesetzt, Nichtraucherschutz könne nur bei durchgehenden Rauchverboten verwirklicht werden.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3382 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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