OVG Rheinland-Pfalz: Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" rechtmäßig

age/LTO-Redaktion

03.01.2011

Der gegenüber dem Organisator des so genannten Wintertreffens der NPD/Junge Nationaldemokraten ausgesprochene polizeiliche Platzverweis ist rechtmäßig. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Landesverband Baden-Württemberg der NPD/Junge Nationaldemokraten veranstaltete vom 27. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011 in Altenglan ein Wintertreffen, zu dem sich nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Westpfalz über 100 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet angemeldet hatten.

Ursprünglich sollte die Veranstaltung in Stadtkyll stattfinden. Als Veranstalter trat dort ein Mitglied eines inzwischen verbotenen rechtsextremen Jugendverbandes auf. Nachdem die Vermieterin den Mietvertrag über den Veranstaltungsraum in Stadtkyll gekündigt hatte, wurde die Veranstaltung nach Altenglan verlegt.

Der für den Ersatzraum notwendige Mietvertrag wurde vom Antragsteller abgeschlossen. Daraufhin sprach das Polizeipräsidium Westpfalz ihm gegenüber einen Platzverweis aus.

Den hiergegen gestellten Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht (VG) abgelehnt, da bei der Veranstaltung die Begehung rechtsextremer Straftaten, zum Beispiel Volksverhetzung und die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu befürchten seien.

Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigt:

Ein polizeilicher Platzverweis könne ergehen, wenn von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Dies sei beim Antragsteller der Fall. Als Organisator unterstütze er die Begehung rechtsextremistischer Straftaten, mit denen bei dem "Wintertreffen" zu rechnen sei (Beschl. v. 30. Dezember 2011, Az. 7 B 11436/10).

Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2253 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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