Sonderregeln in NRW: Galeria Kar­stadt Kaufhof klagt auf Öff­nung der Filialen

17.04.2020

Möbelhäuser wie Ikea dürfen ab Montag aufmachen, aber die Filialen von Karstadt und Kaufhof müssen zu bleiben? Das will die Essener Kaufhauskette nicht einsehen und geht juristisch gegen die Coronaschutz-Regeln des Landes NRW vor.

Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof zieht gegen die Sonderregeln des Landes NRW in der Corona-Krise vor Gericht. Das Unternehmen wende sich in einem Eilverfahren gegen die Coronaschutzverordnung, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes am Freitag in Münster mit. Das Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung soll in dieser Woche nach Angaben des Gerichts nicht mehr fallen.

Ab Montag gelten die neuen Vorgaben für den Einzelhandel. Große Kaufhäuser wie Karstadt und Kaufhof müssen demnach weiter geschlossen bleiben. Die von Bund und Ländern vorgegebene langsame Öffnung des Handels sieht nämlich vor, dass nur Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ab Montag wieder unter bestimmten Sicherheitsauflagen öffnen dürfen. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass nicht alle Läden auf einmal aufmachen und die Innenstädte dadurch wieder zu voll werden.

Allerdings hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Sonderweg eingeschlagen: Es erlaubt zusätzlich die Öffnung von Möbelhäusern - darunter auch die der großen Kette Ikea - sowie von Babyfachmärkten. Mehrere Handelsketten und Verbände hatten bereits kritisiert, dadurch entstehe eine willkürliche Wettbewerbsverzerrung.

Nach Angaben einer OVG-Sprecherin bezieht sich der Eilantrag der Kaufhauskette auf die bisherige Regelung der Corona-Schutzverordnung, in der die 800-Quadratmeter-Regelung noch nicht vorkam. Es ist aber möglich, dass die kommende Neuregelung bzw. die Änderung der Schließungsregeln in das Verfahren einbezogen wird.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sonderregeln in NRW: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41336 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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